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   LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06   

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LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06 (https://dejure.org/2008,20011)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.04.2008 - 2 O 264/06 (https://dejure.org/2008,20011)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. April 2008 - 2 O 264/06 (https://dejure.org/2008,20011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch einen Versicherer; Wissenszurechnung auf den Versicherer bei evidentem Vollmachtsmissbrauch eines Versicherungsagenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Der Vertretene ist in diesen Fallgestaltungen nach § 242 BGB im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen eines Vollmachtsmissbrauchs geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass bei dem Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH, NJW 2002, 1497, 1498; NJW 1999, 2883 = WM 1999, 1617; NJW 1994, 2082; OLG Hamm, a. a. O.).

    Im Verhältnis eines Antragstellers zu einem seinen Versicherungsantrag aufnehmenden Agenten ist allerdings an die für geforderte Evidenz des Missbrauchs ein strenger Maßstab anzulegen, welcher der besonderen Stellung eines Versicherungsagenten gerecht werden muss (BGH, NJW 2002, 1497, 1498; OLG Hamm, a. a. O.; Kammer, Urteil vom 15.09.2005 - 2 O 510/04, juris).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Feststellungsklage dann zulässig bleibt, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf, was bei großen Versicherungsunternehmen stets anzunehmen ist (so ausdrücklich BGH, VersR 2006, 830 = NJW 2006, 2548 = r+s 2006, 239; vgl. auch BGH, NJW-RR 2005, 619 sowie Rüther, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 23 Rn. 24 zur Unfallversicherung).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, dass von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, NJW 2001, 2326; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Der Vertretene ist in diesen Fallgestaltungen nach § 242 BGB im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen eines Vollmachtsmissbrauchs geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass bei dem Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH, NJW 2002, 1497, 1498; NJW 1999, 2883 = WM 1999, 1617; NJW 1994, 2082; OLG Hamm, a. a. O.).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, dass von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, NJW 2001, 2326; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Feststellungsklage dann zulässig bleibt, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf, was bei großen Versicherungsunternehmen stets anzunehmen ist (so ausdrücklich BGH, VersR 2006, 830 = NJW 2006, 2548 = r+s 2006, 239; vgl. auch BGH, NJW-RR 2005, 619 sowie Rüther, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 23 Rn. 24 zur Unfallversicherung).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Voraussetzung für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist somit, dass der Versicherungsnehmer mit wissentlich falschen Angaben von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, seinen Versicherungsantrag anzunehmen, Einfluss nehmen will und sich bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er wahrheitsgemäße Angaben mache (BGH, NJW 2004, 3427 = VersR 2004, 1297, 1298 m. w. N.; OLG Saarbrücken, NJOZ 2006, 941, 942; NJW-RR 2005, 334; OLG-Report 2004, 592).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Der Vertretene ist in diesen Fallgestaltungen nach § 242 BGB im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen eines Vollmachtsmissbrauchs geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass bei dem Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH, NJW 2002, 1497, 1498; NJW 1999, 2883 = WM 1999, 1617; NJW 1994, 2082; OLG Hamm, a. a. O.).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Der Versicherer verliert nämlich das Recht zur Arglistanfechtung selbst dann nicht, wenn er eine bestehende Nachfrageobliegenheit verletzt hat (vgl. zuletzt BGH, VersR 2007, 1256 = NJW-RR 2007, 1519; VersR 2007, 96).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2006, 205; OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 1136; r+s 2001, 401; OLG Hamm, VersR 2000, 878; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 488).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

  • BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04

    Recht des Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung der

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verneinung einer

  • OLG Frankfurt, 22.07.2004 - 3 U 219/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung durch falsche Angaben zu den

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2004 - 5 U 736/03

    Anzeigepflicht für gefahrerhebliche Umstände gegenüber der

  • OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04

    Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des

  • OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 162/98

    Anfechtung und Rücktritt bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers und

  • OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 1 U 66/02

    Grundsätze der Wissenszurechnung eines Versicherungsagenten an die Versicherung

  • OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92

    Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung;

  • LG Dortmund, 15.09.2005 - 2 O 510/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vollmachtsmissbrauch

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